Wer kennt ihn nicht: Unseren blauen Wagon mit Blick auf das Riffgat. Das Interessante: Die Wenigsten wissen, welcher Verein dahinter steckt. Es ist unsere Bootssportgruppe Norderney e.V.
Vor vielen, vielen Jahren ist sie aus der Betriebssportgruppe des Tonnenhofes entstanden. Heute bildet die BSG einen feinen, kleinen und auch eingeschworenen Verein von Norderneyer Bootssportfreunden. Wir vereinen Segel- und Motorbootfreunde. Wir schätzen das Meer und wir geniessen die Ruhe am Ende des Noderneyer Yachthafens.
Unser Rauwassergebiet vor der Insel bietet ideale Bedingungen für unvergessliche Erlebnisse auf dem Meer. Segeln entlang der Küste oder Erkundungen mit dem Motorboot!
Wir genießen die Welt des Wassersports und erleben unsere Insel Norderney von einer anderen Perspektive aus.
Unsere Steganlage ist nicht nur Anlegestelle für unsere Boote. Sie dient dazu, Boote sicher zu vertäuen und ihnen einen stabilen Liegeplatz zu bieten. Die Steganlage besteht aus Pontons und Schwimmstegen, die sich über das Wasser erstrecken und mit Anlegestellen für die Boote ausgestattet sind.
Das Nutzungsrecht obliegt uns Mitgliedern der BSG e.V. und seinen Gästen.
Die Gemeinschaftsarbeit, Boote aus dem Wasser zu holen und ins Winterlager zu bringen sowie umgekehrt, stärkt unseren Zusammenhalt. Jedes Mitglied hat eine feste Aufgabe und trägt somit zum Erfolg bei.
Selbstverständlich kommt das gemeinsame Essen und Trinken nach getaner Arbeit nie zu kurz.
Satzung der BSG Norderney e.V.
§ 1 - Name, Sitz, Geschäftsjahr des Vereins
26548 Norderney, Am Hansendamm 2
§ 2 - Zweck
§ 3 - Mitglieder
a) aktive Mitglieder
b) passive Mitglieder / Fördermitglieder
c) Ehrenmitglieder
3. Die aktiven Mitglieder haben Sitz und Stimme in den Versammlungen. Der Vorstand und die Funktionsträger sind daher aus ihren Reihen zu wählen.
4. Aktives Mitglied kann nur werden, wer einen zugewiesenen Liegeplatz, an den Einrichtungen des Vereins hat. Grundsätzlich kann der Liegeplatz jedoch nur eine aktive Mitgliedschaft begründen. Diese Einschränkung gilt nicht für Gründungsmitglieder dieses Vereins.
5. Passive Mitglieder können an den Versammlungen teilnehmen, sind aber nicht stimmberechtigt.
6. Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie aktive Mitglieder. Sie werden auf Vorschlag des Vorstands von der Mitgliederversammlung ernannt und müssen sich um den Verein oder den Wassersport besondere Verdienste erworben haben. Ehrenmitglieder sind vom zu leistenden Arbeitsdienst befreit.
§ 4 - Erwerb der Mitgliedschaft
§ 5 - Beendigung der Mitgliedschaft
§ 6 - Ausschluss eines Mitglieds
a) bei schwerer Schädigung des Ansehens oder der Belange des Vereins,
b) bei grobem Verstoß gegen die Vereinskameradschaft,
c) bei Nichtzahlung des Beitrags nach zweimaliger schriftlicher Mahnung.
2. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden. Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, über den die nächste Mitgliederversammlung entscheidet.
3. Durch das Erlöschen der Mitgliedschaft bleiben die aufgrund der bisherigen Mitgliedschaft entstandenen Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein unberührt.
§ 7 - Beiträge / Umlagen
Ehrenmitglieder können von der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen und Umlagen befreit werden.
§ 8 - Liegeplatzregelung
Jedes Mitglied kann einen Antrag auf einen Liegeplatz stellen. Die Zuteilung von Liegeplätzen erfolgt durch Vorstandsbeschluss. Nach Zuteilung wird der Antragsteller zu einem aktiven Mitglied.
§ 9 - Organe des Vereins
1. und 2. Vorsitzenden
Schriftführer / Kassenwart
1. Beisitzer
2. Beisitzer
2. Der 1. Vorsitzende und der Schriftführer / Kassenwart sind der vertretungs-berechtigte Vorstand (im nachfolgenden: vertretungsberechtigter Vorstand) im Sinne des § 26 BGB.
3. Der 1. Vorsitzende und der Schriftführer/Kassenwart sind jeweils einzelvertretungsberechtigt.
4. Der vertretungsberechtigte Vorstand ist ermächtigt, beim Ausscheiden oder sonstiger dauernder Behinderung von Mitgliedern des Vorstands deren verwaistes Amt bis zur nächsten Mitgliederversammlung durch geeignete Mitglieder des Vereins zu besetzen.
§ 10 - Mitgliederversammlung
a) Gebührenbefreiungen
b) An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz
c) Beteiligung an Gesellschaften
d) Aufnahme von Darlehen ab EUR 10.000,00
e) Genehmigung aller Geschäftsordnungen für den Vereinsbereich
f) Mitgliedsbeiträge
g) Satzungsänderungen
h) Auflösung des Vereins
§ 11 - Voraussetzung zur Wahl als Vorstandsmitglied und Funktionsträger
Die Wahl des Vorstandes erfolgt auf die Dauer von 4 Jahren. Der Schriftführer / Kassenwart ist auf drei Jahre zu wählen. Mitglied des Vorstands kann nur werden, wer seinen ständigen und ersten Wohnsitz auf Norderney hat.
§ 12 - Aufgaben und Zuständigkeiten des Vorstandes und Funktionsträger
§ 13 - Abstimmungen
§ 14 - Protokollführung
Die in der Versammlung gefassten Beschlüsse sind in ein Protokoll einzutragen, welches von dem Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterschreiben ist. Das Protokoll wird in der darauf folgenden Mitgliederversammlung in Kurzform zur Genehmigung verlesen.
§ 15 - Vereinswimpel
§ 16 - Vereinsauflösung, Vereinsvermögen
§ 17 - Schlussbestimmungen
Diese Satzung tritt mit dem 21.01.2015 in Kraft. Beschlossen in der Gründungsversammlung vom 21.01.2015.
Die geänderte Fassung der vorstehenden Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung vom 30.07.2015 beschlossen.
BSG Norderney e.V. i.Gr.
Geschäftsordnung und Festlegung der fiskalischen Entscheidungskompetenz des Vorstandes
Der Vorstand im Sinne des § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist für Rechtsgeschäfte mit einem Umfang von nicht mehr als 2.500,00 Euro einzelvertretungsberechtigt nd mehrheitlich vertretungsberechtigt für Rechtsgeschäfte mit einem Umfang von nicht mehr als 5.000,00 Euro. Rechtsgeschäfte mit einem größeren Auftragsvolumen bedürfen der Gesamtvertretung. Dies gilt auch für die Begründung, Veränderung und Beendigung von Dauerschuldverhältnissen, und zwar unabhängig von der damit verbundenen wertmäßigen Verpflichtung.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.